Viele hatten sich Hoffnung gemacht, dass sich beim Rundfunkbeitrag etwas ändert. Doch das Bundesverfassungsgericht stellt klar: Privat- und Geschäftsleute müssen den Beitrag bezahlen, diese Pflicht ist im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar. Allerdings dürfen diejenigen auf Entlastung hoffen, die eine Zweitwohnung haben. Dass für diese zusätzlich gezahlt werden muss, ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar. Korrigiert werden muss das innerhalb von zwei Jahren.
Klargestellt haben die Verfassungsrichter, dass sich alle an den Kosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen müssen – unabhängig davon, ob sie Radios oder Fernseher haben und unabhängig davon, ob sie die Angebote der „Öffis“ nutzen wollen.
Klar, dass bei ARD, ZDF und Deutschlandradio die Sektkorken knallen. So freut sich ZDF-Intendant Thomas Bellut: „Es ist gut, dass über die Zulässigkeit des Beitrags jetzt höchstrichterliche Rechtsklarheit besteht.“ Das Verfassungsgericht habe klargestellt, dass der Rundfunkbeitrag keine Steuer sei und dass es verfassungsgemäß sei, die Beitragspflicht an der Wohnung festzumachen. Und der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm betont: „Ich halte es für ein sehr gutes Urteil, ein wegweisendes Urteil, ein zukunftsweisendes Urteil.“ Die Entscheidung bestätige die „große Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Demokratie“. Ähnlich äußert sich Bellut: Die Richter hätten festgestellt, dass die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, authentische, sorgfältig recherchierte Informationen anzubieten, eine größere Bedeutung bekomme.
Im Moment liegt der Rundfunkbeitrag für Privatleute pro Wohnung bei 17,50 Euro im Monat.