Das Land Sachsen-Anhalt hat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags blockiert. Nun kommt sie – das Bundesverfassungsgericht hat einer Beschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio stattgegeben. Es entschied, dass ein einzelnes Bundesland nicht die Entscheidung über die Erhöhung des Beitrags stoppen kann. Damit steigt der Rundfunkbeitrag um 0,86 Euro auf monatlich 18,36 Euro.
Eigentlich sollte der Rundfunkbeitrag zum Jahresbeginn 2021 steigen, wie von der zuständigen Finanzkommission Kef vorgeschlagen. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten für die kommenden Jahre allerdings einen sehr viel höheren Finanzbedarf angemeldet – schon diesen gestand die Kef den Sendern nicht zu. Bisher bekommen die öffentlich-rechtlichen Sender ziemlich genau acht Milliarden Euro pro Jahr. Die Blockade durch Sachsen-Anhalt werten die Karlsruher Richter als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit.
Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue sagte: „Das Urteil ist eine weitere bedeutende Entscheidung für die Rundfunkfreiheit in unserem Land. Das Bundesverfassungsgericht hat in beeindruckender Deutlichkeit den Wert eines staatsfern organisierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont.“ Auch das ZDF begrüßte die Entscheidung. Intendant Thomas Bellut erklärte dazu: „Der klare Beschluss der Karlsruher Richter bestätigt und stärkt die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Damit kann das ZDF für die kommenden Jahre verlässlich planen und dem Publikum weiter ein hochwertiges Programm bieten.“