ma 2021 Audio: Radio und Audio haben unverändert eine hohe Bedeutung

Viele Menschen hören anders Radio und nutzen anders Audioangebote als vor der Corona-Pandemie. Doch welche Konstanten gibt es? Die ma 2021 Audio I liefert einige Antworten. Die wichtigsten Eckdaten:

  • Innerhalb von vier Wochen (Weitester Hörerkreis/ WHK) wird konstant von 93,7 Prozent der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahren mindestens ein klassisches und/oder Online-Audio-Angebot genutzt (Audio Total). Die Hörer bleiben ihren Sendern dabei mit mehr als vier Stunden täglicher Nutzung auf hohem Niveau treu, die Verweildauer liegt bei 260 Minuten. Die Veränderungen zur ma 2020 Audio II sind minimal.
  • Die klassischen Radio-Angebote werden im WHK von 93,5 Prozent genutzt, hier liegt die Verweildauer bei 259 Minuten. Die Tagesreichweite (Mo-Fr) liegt bei 74,7 Prozent. Auch hier kaum Veränderung zur früheren Untersuchung.
  • Zuwächse können die Verbreitungswege DAB+ und Online-Audio verzeichnen. Dabei nutzen besonders die 30- bis 59-Jährigen DAB+ und die 14- bis 29-Jährigen Online-Audio.
  • Auch Podcasts legen zu. So wurden Podcasts von 29,3 Prozent der deutschsprachigen Bevölkerung schon einmal genutzt (ma 2020 Audio II: 22,3 Prozent). In der werberelevanten Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen haben sogar 41,8 Prozent schon einmal Podcasts gehört (ma 2020 Audio II: 33,5 Prozent).

Aus Kostengründen werden die Daten 2021 nur zu einem Zeitraum erhoben, nicht zu zwei Zeiträumen. Für Jan Isenbart, Vorstand Radio/Audio der agma, werden damit aber „weder die Bedeutung noch die Balance der ma Audio verändert“. Das Medium Radio/Audio sei mit all seinen Verbreitungswegen „weiterhin ein verlässlicher täglicher Begleiter der Menschen, insbesondere auch in den derzeitigen besonderen Lebensumständen“.

Die ma 2021 Audio basiert auf den Frühjahrswellen 2020 und 2021. Die Feldzeiten enthalten die ersten zwei Corona-Wochen (März 2020) sowie Anteile des zweiten Lockdowns (Dezember 2020 bis März 2021). Bei der Interpretation der Reichweitenveränderungen ist das zu berücksichtigen.

Eine weitere Besonderheit: Der Streaming-Anbieter Spotify kann nicht einzeln ausgewiesen werden. Sven Bieber, Head of Ad Sales Germany bei Spotify, hat die folgende Begründung dafür: „Aufgrund von noch andauernden datenschutzrechtlichen Prüfungen im Zusammenhang mit der ma, konnte Spotify leider die Frist zur Ausweisung in der aktuellen ma Audio nicht einhalten und kann daher aktuell nicht als Einzelangebot ausgewiesen werden.“ Möglicherweise ist Spotify beim Audio-Update Ende September wieder mit dabei.