Die Rundfunkkommission der Länder hat einen Entwurf „Auftrag und Strukturoptimierung“ der öffentlich-rechtlichen Sender in die öffentliche Anhörung gegeben.
ARD, ZDF und das Deutschlandradio sollen nach dem Diskussionsentwurf ein „Gesamtangebot für alle“ machen und auch den „gesamtgesellschaftlichen Diskurs“ fördern. Gewährleisten sollen sie eine unabhängige, sachliche, wahrheitsgemäße und umfassende Information und Berichterstattung. Geredet werden soll über vieles, aber nicht über die Finanzierung, also die Höhe der Rundfunkgebühren. Denn die Sender sollen die Möglichkeiten nutzen, die sie aus der Beitragsfinanzierung haben.
Bedeuten könnte dies, dass sich die Sender auf ihre Kernprogramme konzentrieren müssen. Eine Bestandsgarantie für Spartenkanäle wie „tagesschau24“, „EinsFestival“ oder „ZDFneo“ wollen die Bundesländern nicht mehr geben. Auch die Gemeinschaftsprogramme „Phoenix“ und der Kinderkanal „Kika“ könnten zur Disposition stehen. Allerdings sind diese Angebote momentan auch noch im Medienstaatsvertrag abgesichert. Die Sender sollen nun Konzepte entwickeln, aktuelle Angebote ins Internet zu verlagern, die bisher noch terrestrisch ausgestrahlt werden.
Bis Mitte Januar können nun Diskussionsbeiträge eingereicht werden. Bis Sommer 2022 sollen die Änderungen in den Paragrafen 26 bis 36 des Medienstaatsvertrags stehen, damit die Neufassung Anfang 2023 in Kraft treten kann.
Als einer der ersten hat der VAUNET auf die Vorschläge der Länder reagiert, der Verband Privater Medien. Er fordert die Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Fernsehens und eine Reduzierung von Werbung und Sponsoring in den ARD-Radiosendern auf 60 Minuten täglich pro Programm.