Eigentlich sollte der Rundfunkbeitrag zum Jahresbeginn 2021 steigen, von 17,50 Euro auf 18,36 Euro. Doch vorerst kommt diese Erhöhung nicht, die Landesregierung von Sachsen-Anhalt blockiert sie. Daher sind die öffentlich-rechtlichen Sender von ARD, ZDF und Deutschlandradio vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, ihr Eilantrag könnte noch vor dem Jahreswechsel behandelt werden.
Die Auseinandersetzung wird noch spannend: Da ist die politische Dimension, bei der die AfD für sich reklamiert, durch ihren Druck auf die CDU in Magdeburg für die Aussetung der Beitragserhöhung gesorgt zu haben. Aber auch aus anderen Teilen der Gesellschaft gibt es Kritik am öffentlich-rechtlichen System. Die Frage der Beitragsserhöhung von 86 Cent könnte sich zu einer Grundsatzdiskussion ausweiten. Ende offen.
Die Erhöhung vorgeschlagen hatte die zuständige Finanzkommission Kef. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten für die kommenden Jahre allerdings einen sehr viel höheren Finanzbedarf angemeldet – schon diesen gestand die Kef den Sendern nicht zu. Bisher bekommen die öffentlich-rechtlichen Sender ziemlich genau acht Milliarden Euro pro Jahr. Mit der Beitragserhöhung wären die Beitragseinnahmen für die Zeit von 2021 bis 2024 um zusammengerechnet 1,5 Milliarden Euro gestiegen.