1. Anwendbarkeit
Für alle Verträge gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( im Folgenden „AGB“) der Allmediachannels GmbH, Berlin. Dabei ist unerheblich ob der vertragliche Form in Schriftform oder per Mail vereinbart wurde. Die AGB der Allmediachannels GmbH sind auf der Website www.allmediachannels.de jederzeit einsehbar, ihre positive Bekanntheit durch den Auftraggeber bzw. beim Kunden wird durch einen schriftlichen Vertragsabschluss oder eine anders gefasste Auftragserteilung per Brief, Fax oder Mail ausdrücklich bestätigt. Für jeden Vertrag oder Vereinbarung gelten ausschließlich die AGB der Allmediachannels GmbH, keinesfalls die AGB des Auftraggebers oder Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die AGB des Kunden den AGB der Allmediachannels GmbH widersprechen, sei es in Gänze oder Teilen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich ausdrücklich auf die Produkte Erstellung, Verbreitung und Platzierung von Hörfunk-Inhalten, Podcast-Inhalten, Text- und Bildinhalten für alle terrestrischen, elektronischen und digitalen Medien einschließlich der Inhalte für ConnectedCar-Services, Instore-Radios sowie dem Einsatz von Inhalten im Intranet von Kunden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
a.) Die Angebote der Allmediachannels GmbH sind für 25 Werktage nach Eingang beim Vertragspartner bindend, soweit nicht im erheblichen Umfang Serviceleistungen Dritter zur Erfüllung des Vertrages in Anspruch genommen werden müssen und darauf bei Vertragsabschluss hingewiesen wurde. Dies bezieht sich vor allem auf die Reichweitendienst-Angebote von Hörfunkinhalten und die Platzierung von Text- und Bildinhalten in den digitalen Medien. In einem solchen Fall ist Allmediachannels berechtigt, die Preiserhöhung des Drittdienstleisters an den Kunden weiterzugeben, ohne das darüber vorab informiert werden muss, solange die Höhe des Gesamthonorars dadurch um nicht mehr als 15% steigt. Wird das Angebot innerhalb der Frist von 25 Werktagen nicht in ausschließlich schriftlicher Form (Mailform ist ausreichend) angenommen, ist die Allmediachannels GmbH nicht weiter verpflichtet, die im Angebot angebotenen Konditionen aufrechtzuerhalten.
b.) Die vertragliche Grundlage zwischen der Allmediachannels GmbH und dem Auftraggeber ist ausschließlich die Auftragsbestätigung bzw. das der Auftragsbestätigung vorausgegangene Angebot oder ein angenommener Kostenvoranschlag. Aufwändige Änderungen bei der Auftragsabwicklung sind nur dann verbindlich, sofern diese schriftlich (die Mailform ist ausreichend) und unmissverständlich vereinbart wurden. Allmediachannels weist ausdrücklich darauf hin, dass vom Kunden gewünschte unwesentliche Änderungen am Auftrag nach der schriftlichen Bestätigung des Erstauftrages gegebenenfalls zusätzlich in Rechnung gestellt werden können, ohne dass es eines neuerlichen Angebotes bedarf, solange diese das Gesamthonorar um nicht mehr als 10% erhöhen. Die Allmediachannels GmbH ist frei in der Auswahl unter Umständen benötigter dritter Dienstleister oder freier Mitarbeiter. Die Kosten für den Einsatz Dritter sind mit dem Honorar an Allmediachannels abgegolten und werden nicht separat ausgewiesen.
3. Zahlungsfälligkeit
a.) Zwischen der Allmediachannels GmbH und dem Auftraggeber wird schriftlich und verbindlich entweder ein „Kostenvoranschlag“ oder ein „verbindliches Honorar“ vertraglich vereinbart. Nur dieser vereinbarte Kostenvoranschlag oder das verbindliche Honorar sind bindend. Abweichende mündliche Honorarvereinbarungen oder Kostenvoranschläge gelten als nicht getroffen.
b.) Wünscht der Kunde mehr als einmal Änderungen an fertig gestellten Entwürfen oder Manuskripten oder Änderungen während oder nach der Produktion, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Sofern sich bei Beendigung des Auftrages herausstellt, dass Allmediachannels für die Durchführung des Auftrages tatsächlich kein höherer als im Kostenvoranschlag kalkulierter Aufwand angefallen ist, gilt der Kostenvoranschlag als vertraglich vereinbarte Vergütung. Wird der im Kostenvoranschlag kalkulierte Aufwand überschritten, ist nach tatsächlichem Aufwand gemäß üblicher Stundensätze abzurechnen. Allmediachannels wird den Kunden auf eine wesentliche Überschreitung eines Kostenvoranschlages (mehr als 10 %) so früh wie möglich während der Durchführung des Auftrages hinweisen.
c.) Die Allmediachannels GmbH ist berechtigt nach schriftlicher Auftragserteilung eine Abschlagsrechnung in Höhe von 50% des vereinbarten Projekthonorars zu stellen. Diese Abschlagszahlung ist jeweils 14 Werktage nach Rechnungsstellung fällig.
d.) Der Anspruch auf die Vergütung der erbrachten Leistungen entsteht nach Bereitstellung der Produktion an den Auftraggeber und die Nutzbarmachung für Radiosender, Websites, Portale oder soziale Medien. Ob und in welchen Umfang die von Allmediachannels produzierten und verbreiteten Produktionen oder Inhalte ausgestrahlt oder verbreitet wurden bleibt dabei ohne Auswirkung auf den Vergütungsanspruch seitens der Allmediachannels GmbH. Kündigt der Kunde den einmal geschlossenen Vertrag oder tritt von ihm zurück, ist Allmediachannels berechtigt je nach bereits erbrachter Leistungserfüllung bis zu 100% des vereinbarten Honorars als Schadensersatz zu fordern.
e.) Zusätzliche Bestimmungen für die Services „Reichweitendienst“
Das Produkt „Reichweitendienstdienst“ wird von Allmediachannels ausschließlich gegen Vorkasse umgesetzt. Nicht im Voraus bezahlt werden müssen Produktionsleistungen, die von Allmediachannels im Zusammenhang mit den Reichweitendiensten selbst erbracht werden, unabhängig ob in Audio-, Bild- oder Textform. Die für die Reichweitendienste vereinbarte Medialeistung, die die Allmediachannels GmbH bei dritten Partnern einkauft, wird unmittelbar mit der Auftragserteilung als Abschlagszahlung auf das Gesamtprojekt vollständig in Rechnung gestellt. Dieser Teilbetrag ist per Vorauskasse vor dem Beginn der Verbreitung der Inhalte zu leisten. Geschieht dies nicht, hat die Allmediachannels GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Verbreitungsbeginn, wenn dies möglich ist, bis zum Eingang des Teilhonorars auszusetzen.
f.) Forderungen des Auftraggebers verjähren nach einem Ablauf von 6 Monaten
4. Mitwirkungspflichten und Vertragsbeendigung
a.) Die nachfolgend aufgeführten Mitwirkungspflichten des Kunden sind Hauptleistungs-pflichten: Ihre nicht vertragsgemäße Erbringung führt dazu, dass die Allmediachannels GmbH nicht in Verzug gerät, solange der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Bei weiterem Andauern des Verzugs durch den Kunden kann unter vorheriger Fristsetzung die Kündigung vom Vertrag erklären. Die Fristsetzung hat schriftlich zu erfolgen.
b.) Der Kunde hat alle für die beauftragten Änderungen/ Arbeiten/Dienstleistungen, alle notwendigen Zugangsdaten (Login/Passwörter/Adressen) sowie Ansprechpartner, Interviewpartner, Informationsmaterialien, Briefings oder Bilder zum im Angebot genannten Termin mitzuteilen. Sind zur Erfüllung der Dienstleistungen zusätzliche Zugangsdaten notwendig, teilt der Kunde diese möglichst zeitnah, jedoch spätestens drei Tage nach schriftlicher Anfrage mit. Es obliegt ausdrücklich dem Kunden mit von ihm gewünschten unternehmensinternen oder ihm verbundenen Interviewpartnern unmittelbar nach der Auftragserteilung Interviewtermine zu koordinieren bzw. diese Koordination aktiv zu unterstützen, sollte dies erforderlich sein.
c.) Die Allmediachannels GmbH behält sich vor, Aufträge aufgrund ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder technischen Form abzulehnen. Die Ablehnung des Auftrages wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
d.) Die Allmediachannels GmbH benennt spätestens unmittelbar nach Auftragserteilung welche Informationen vom Kunden für die Erfüllung des Auftrages erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, umgehend sämtliche Unterlagen bereitzustellen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. Stellt der Auftraggeber auch nach Aufforderung die benötigten Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung zurück, ist Allmediachannels berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und etwaige bis dahin entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
5. Gewährleistung
Die Allmediachannels GmbH hat bei Leistungsmängeln zunächst das Recht durch Nachbesserung oder Neuproduktion Abhilfe zu schaffen. Eine komplette Neuproduktion steht dabei im Ermessen von Allmediachannels. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber eine Herabsetzung der Vergütung oder eine Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Eine aus Sicht des Kunden nicht ausreichende Reichweite der von Allmediachannels erstellten und / oder verbreiteten Text- oder Audioproduktionen fällt dabei ausdrücklich nicht unter den Gewährleistungsanspruch.
6. Urheberrecht und sonstige Leistungsschutzrechte
a.) Der Kunde garantiert, dass er die Nutzungsrechte an den Texten, Bildern, Grafiken, Programmen und Domains hat und insbesondere, dass er über das Recht verfügt, anderen die Nutzung, insbesondere die Bearbeitung, Vervielfältigung und Vertonung dieser Produkte zu gestatten. Die Allmediachannels GmbH wird von sämtlichen Ansprüchen freigehalten, die aus der Verletzung von Rechten durch das vertragsmäßig genutzte und im Auftrag des Kunden bearbeitete Material hergeleitet werden. Der Kunde übernimmt dafür die gerichtlich auferlegten Kosten und Schadenersatzansprüche. Voraussetzung hierfür ist, dass Allmediachannels den Kunden unverzüglich von der Geltendmachung solcher Ansprüche schriftlich benachrichtigt hat und dem Kunden alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.
b.) Allmediachannels gewährt dem Auftraggeber lediglich Nutzungs- und Verwertungsrechte. Der jeweilige Rechteinhaber behält das damit verbundene Urheberrecht. Urheber- und sonstige Leistungsschutzrechte an den von Allmediachannels GmbH selbstgeschaffenen Werken verbleiben bei dieser und gehen nicht auf den Kunden über; dies betrifft vor allem textliche, musikalische und interpretatorische Inhalte von Audioproduktionen. Eine Benutzung für andere Audioproduktionen oder andere Wiedergabemedien des Auftraggebers ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung durch Allmediachannels möglich. Der Auftraggeber willigt ein, dass die Allmediachannels GmbH berechtigt ist, für ihn erstellte Audioproduktionen in Verbreitung mit Namen der Firma des Auftraggebers auf ihren Webseiten www.allmediachannels.de und www.radionews.de, in sozialen Netzen und in Produktpräsentationen maximal 24 Monate als Referenz zu veröffentlichen.
c.) Die Parteien vereinbaren, dass die Vorschriften des Urhebergesetzes auf die von der Allmediachannels GmbH geschaffenen Erstellungen auch dann anwendbar sein wollen, wenn die nach § 2 Abs.1 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht werden sollte.
7. Haftung
a.) Der Auftraggeber allein trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des für Originalaufnahmen verwendeten Inhalts, soweit diese von dem Kunden selbst, einem dazu ermächtigten Mitarbeiter oder einem dazu ermächtigten dritten Interviewpartner stammen. Der Kunde erklärt und sichert der Allmediachannels GmbH zu, dass er für alle Aufträge die notwendigen Rechte (Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und Markenrechte), insbesondere zur Bearbeitung, Aufführung, Vervielfältigung und Wiedergabe des übergebenen Materials, verfügt.
b.) Bei leicht oder normal fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet die Allmediachannels GmbH gegenüber Auftraggebern nicht. Dies gilt auch bei leicht oder normal fahrlässigen Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Produkthaftung sowie der Allmediachannels GmbH eindeutig zurechenbaren Körper- oder Gesundheits- oder ähnlichen Schäden.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand, Erfüllungsort
a.) Für den Vertrag gilt ausschließlich das deutsche Recht.
b.) Der Gerichtsstand ist Berlin.
c.) Befindet sich der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Gerichtsstand Berlin.
d.) Erfüllungsort ist Berlin.
9. Salvatorische Klausel
a.) Jede Klausel steht für sich alleine. Sind einzelne Bedingungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Druckfehler sind vorbehalten.
b.) Die Vertragspartner tragen Sorge dafür, den Vertrag im Falle einer Unwirksamkeit so zu ergänzen und / oder in einer Weise anzupassen, dass dies dem von beiden Seiten verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.